V. Gewährleistung

  1. Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführungen, die wir vor Auslieferung eines Auftrages an einer Ware allgemein vornehmen, berechtigen nicht zu einer Beanstandung.
  2. Die Gewährfrist beginnt mit der Versendung der Ware durch uns und beträgt grundsätzlich 12 Monate – soweit durch gesetzliche Regelung der BRD nicht anders bestimmt. Hiervon ausgenommen sind Fremderzeugnisse mit kürzerer Gewährfrist wie z.B. Disk Drives (Gewährfrist 90 Tage), Objektive, Kopfräder u.ä. für die die Gewährfrist der Lieferanten gelten. Keine Gewährleistung übernehmen wir auf Gebrauchtgeräte, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
  3. Gewährleistungsart
    a) Die Gewährleistung geht nach unserer Wahl auf Instandsetzung oder Ersatz des beanstandeten Erzeugnisses oder Teils. Ersetzte Teile gehen in unseren Eigentum über.
    b) Das beanstandete Erzeugnis ist zur Instandsetzung an uns oder an eine von uns für das jeweilige Produktgebiet anerkannte Kundendienststelle einzusenden. Die Kosten des Hin- und Rückversandes gehen zu Lasten des Kunden. Transport-versicherung wie III., 1.
  4. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht nicht, es sei denn, dass wir nicht in der Lage sind, den Mangel zu beheben.
  5. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird, es sei denn, dass der Mangel nicht im ursächlichen Zusammenhang mit der Veränderung steht. Sie erlischt weiter, wenn Einbau- und Behandlungsvorschrift nicht befolgt werden.
  6. Natürlicher Verschleiß und Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Datensicherung auf jeglichen Datenspeicher liegt in der Verantwortlichkeit des Kunden. Insbesondere haften wir nicht für Veränderungen des Zustands oder der Betriebsweise unserer Erzeugnisse durch unsachgemäße Lagerung, sowie klimatische oder sonstige Einwirkungen. Die Gewähr erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf Konstruktions-fehler oder der Wahl ungeeigneten Materials beruhen, sofern der Kunde trotz vorherigen Hinweises die Konstruktion oder das Material vorgeschrieben hat.
  7. Durch die Instandsetzung oder Ersatzlieferung wird die Gewährleistungspflicht nicht verlängert oder erneuert.
  8. Für Schwierigkeiten, die sich aufgrund der Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes bei Weiterverkauf oder bei der Verwendung unserer Erzeugnisse oder der von uns verkauften Ware ergeben, lehnen wir die Verantwortung insbesondere alle Ersatzansprüche ab.