X. Haftung bei Mietgeräten

  1. Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, wenn er das Gerät beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht. Insbesondere hat der Mieter das Gerät in dem selben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Schadens-nebenkosten, wie Sachverständigenkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten etc.

XI. Verrechnungssätze, Spesen, Zuschläge etc.

  1. Unsere Kalkulationen, sowie Abrechnungen liegen folgende Verrechnungssätze zugrunde, sofern nicht Anderes schriftlich vereinbart wurde:
    b) Service-Ingenieur = 60,00 € pro AE, eine Arbeitseinheit (AE) entspricht 30 Minuten
    c) Service-Ingenieur Tagespauschale = 1.200,00 €, eine Tagespauschale beinhaltet 10 Stunden.
  2. Für Anfahrten mit eigenem PKW berechnen wir die gefahrenen Kilometer zum Einsatzort und zurück mit je 0,72 € pro Mitarbeiter. Bei Flügen, sowie Fahrten mit der Bahn, berechnen wir den tatsächlichen Aufwand, sowie 60% des unter XI., 1. genannten Satzes je Mitarbeiter.
  3. Aufwendungen wie Übernachtungen, Fahrten vom und zum Hotel etc. gehen grundsätzlich zu Lasten unserer Auftraggeber und werden gemäß dem tatsächlichen Aufwand berechnet.
  4. Die Regelarbeitszeit liegt werktags von 8:00 bis 18:00 Uhr. Über die Regelarbeitszeit hinausgehende Leistungen werden mit folgenden Aufschlägen versehen:
    a) Werktags 25%
    b) Werktags ab 22:00 Uhr 50%
    c) Samstags 50%
    d) Sonn- und Feiertags 100%

XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiesbaden, Bundesrepublik Deutschland.
  2. Wir sind auch berechtigt, vor einem Gericht, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Kunden zuständig ist, zu klagen.
  3. Für das Liefer-/Leistungsverhältnis ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend.