III. Versand

  1. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Transportversicherung kann von uns, sofern keine andere Weisung erteilt ist, abgeschlossen werden.
  2. Wir arbeiten mit gängigen Transportunternehmen zu marktüblichen Konditionen, übernehmen jedoch keine Gewähr für den billigsten Versand.
  3. Wir behalten uns das Recht vor, den Versand nicht vom Erfüllungsort im Sinne des Abschnitts XII., sondern nach unserer Wahl von einem anderen Ort vorzunehmen.

IV. Beanstandungen, Mängelrüge und Abnahmen

  1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich, spätestens 15 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Mit der Beanstandung von Mängeln muss zugleich deren kostenlose Beseitigung verlangt werden.
  2. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Bei rechtzeitiger Mitteilung sind wir nur zu Nachlieferungen bzw. zur Gewährleistung nach Abschnitt V. verpflichtet.
  3. Werkleistungen bedürfen grundsätzlich einer förmlichen Abnahme und sind vom Kunden zu verlangen. Die Abnahme gilt 10 Tage nach Fertigstellung, spätestens jedoch 3 Tage nach Inbetriebnahme der geschuldeten Leistung als vollzogen.