IX. Zahlungen

  1. Sofern nicht anders vereinbart, schuldet der Besteller uns für unsere Lieferungen und Leistungen Euro (EUR). Fremdwährungsbeträge in Form von Überweisungen, Schecks, Wechseln usw. werden mit dem Euro-Erlös, den wir aus dem Fremdwährungsbetrag erzielen, gutgeschrieben.
  2. Zahlungen sind gemäß den vereinbarten Zahlungs-bedingungen zu leisten. Beim Fehlen von entsprechenden Vereinbarungen ist die Zahlung spätestens 30 Tage nach Lieferung fällig. Für Kunden außerhalb von Deutschland gilt die Eröffnung eines unwiderruflichen, bestätigten und teilbaren Dokumentenakkreditivs, je nach Lieferzeit, mindestens 90 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin und spätestens 30 Tage nach Auftragsbestätigung, zahlbar in EUR bei einer Großbank der Bundesrepublik Deutschland, als vereinbart.
  3. Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Rechnung verrechnet.
  4. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage nach Vertragsschluss wesentlich, so können wir auf alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung, auch soweit sie gestundet sind, sofortige Barzahlung verlangen. Dies gilt auch, wenn wir Wechsel oder Schecks herein-genommen haben. Unter den gleichen Voraussetzungen können wir bei allen laufenden Geschäften Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen. Die Rechte aus § 326 BGB bleiben unberührt.
  5. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist können, unbeschadet weitergehender Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) berechnet werden.